Am heutigen Montag, den 22. Juli 2024, erfolgt die sechste – von mehreren aufeinanderfolgenden – Zahlungen in Höhe von 2.000.793,30 Euro. Dabei handelt es sich um die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zu Zusatzversicherungen und Sozialleistungen für die Jahre 2019 und 2020 an Tausende von Berufstätigen.
Konkret geht es um Rechtsanwälte mit Angestelltenmandat im privaten Sektor sowie juristische Personen und angestellte Ingenieure und Angehörige der Gesundheitsberufe im privaten und öffentlichen Sektor mit einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (IDACH & IDOH), unabhängig davon, ob sie Schuldner des e-EFKA sind oder nicht, die über den entsprechenden elektronischen Dienst bis zum 17.07.2024 einen Antrag gestellt haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren zur Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge gemäß der Stellungnahme 63/2024 des Rechtsrats des Staates (LSC) nun durchgeführt wird, ohne dass vom Begünstigten eine Bescheinigung über die Steuerkonformität angefordert wird.
Den Schuldnern des e-EFKA wird der Betrag gutgeschrieben, der sich aus der Verrechnung ihrer Gesamtschuld (beglichen oder nicht) mit dem ursprünglich berechneten Betrag der zu Unrecht gezahlten und zurückzuerstattenden Beiträge ergibt (Artikel 104 Absatz 1 des Gesetzes 4387/2016 – Regierungsanzeiger 85 A‘, in der geltenden Fassung und Artikel 1 der Verordnung D.15/D‘/90598/11.11.2021 YA – Regierungsanzeiger 5404 B‘).
Bei dieser sechsten Zahlung beträgt der maximale Rückerstattungsbetrag, der den Bankkonten von 996 Begünstigten gutgeschrieben wird, 12.211,33 Euro.
Die zuständigen Dienststellen von e-EFKA bearbeiten weiterhin Anträge, die ab dem 18.07.2024 gestellt werden, damit ihnen die zustehenden Beträge im Rahmen einer Nachzahlung im gleichen Verfahren zurückerstattet werden können.
Abschließend wird bekannt gegeben, dass der Betrieb des „Elektronischen Versicherungsanpassungsservice für angestellte Rechtsanwälte, angestellte Ingenieure und Heilberufler“ und des damit verbundenen „Elektronischen Beitragsrückerstattungsservice für angestellte Rechtsanwälte, angestellte Ingenieure und Heilberufler“ bis zum 30.06.2025 verlängert wird.
Von der Verwaltung von e-EFKA.