Rundschreiben Zusammenfassung
A) Gegenstand
Dieses Rundschreiben informiert Händler und Zollbehörden über die Änderungen der Felder für Einfuhranmeldungen gemäß den neuen Datenanforderungen des Anhangs B der Delegierten Verordnung (EU) 2446/2015 und des Anhangs B der Durchführungsverordnung (EU) 2447/2015 nach einer entsprechenden Aktualisierung des ICISnet-Einfuhrsubsystems. Mit dieser Aktualisierung wird das Einfuhrsubsystem an die Anforderungen des EU-Zolldatenmodells für Einfuhranmeldungen angepasst und die anschließende Übermittlung aktualisierter Berichte an das EU-Überwachungssystem ermöglicht.
B) INHALT
Dieses Rundschreiben enthält Hinweise zum Ausfüllen bestimmter Felder der Einfuhranmeldung gemäß den Datenanforderungen des Anhangs B der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2446/2015 und des Anhangs B der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2447/2015.
C) GELTUNGSBEREICH
Dieses Rundschreiben betrifft Einfuhranmeldungen, aus denen Daten für Berichte erhoben werden müssen, die an das EU-Überwachungssystem gesendet werden. Es wird von Einfuhrzollstellen und Wirtschaftsbeteiligten angewendet, die an der Abwicklung der Zollformalitäten für die Einfuhr der betreffenden Waren beteiligt sind (Importeure und Zollvertreter).